Qualifikation
Das Protokoll zur „Beeidigung als Urkundenübersetzerin für die Sprache Dari“ wurde am 29. Juli 2019 vom Landgericht Stuttgart ausgefertigt.
Die Bestellung als Urkundenübersetzerin gilt für alle Gerichte und Behörden des Landes. Sie berechtigt zur Führung der Bezeichnung „Öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der Sprasche Dari für Baden Württemberg“ (§ 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 AGGVG*)
*) Landesrecht Baden Württemberg: Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (AGGVG)